Änderung der Bauordnung in Schleswig-Holstein
Seit dem 01.05.2009 gilt die geänderte Landesbauordnung (LBO). Für Wohnungseigentümer und Mieter ist besonders interessant, dass die Frist zur Nachrüstung von Rauchmeldern bis zum 31.12.2010 verlängert wurde (§ 49 Abs. 4 LBO). Außerdem wurde die Nachrüstung von Wasserzählern bis zum 31.12.2020 festgeschrieben, aber nur, wenn der Aufwand nicht unverhältnismäßig hoch ist (§ 44 Abs. 2 LBO).