Die neue Heizkostenverordnung ist in Kraft getreten
Für neuere Gebäude bleibt alles wie es ist: Mindestens 50 %, höchstens 70 % der Heizkosten dürfen Sie nach dem tatsächlichen Verbrauch des Mieters abrechnen.
Bei älteren Gebäuden müssen Sie neuerdings die Heizkosten zu 30 % nach Grundkosten und zu 70 % nach Verbrauch verteilen, vorausgesetzt auf Ihr Haus treffen diese drei Kriterien (alle gemeinsam) zu:
- Ihr Gebäude erfüllt nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 oder wurde vor 1995 erbaut.
- Ihr Gebäude wird mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt (gilt nicht für Fernheizungen, weil dort die Leitungsverluste deutlich höher als bei gebäudeinternen Heizungen sind).
- Die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung sind überwiegend gedämmt (unter Putz liegende Leitungen gelten als gedämmt).