Gartenpflege – Mieter muss Kosten für Baumfällarbeiten zahlen
Die Kosten der Fällung von Bäumen gehören zu den Gartenpflegekosten i. S. v. § 2 Nr. 10 BetrKV und können daher auf die Mieter umgelegt werden.
(LG München I, Urteil v. 19.11.2020, 31 S 3302/20)