Keine Ausschlussfrist für Betriebskosten bei Gewerberaum
Die für Wohnraum festgelegte Ausschlussfrist von einem Jahr für Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung gilt nicht für Gewerberaum.
Es kann bei einem Gewerberaummietvertrag also auch noch bei Abrechnung über einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Nachforderung verlangt werden.
(BGH, Urteil v. 21.10.2009, Az. VIII ZR 244/08)