Unsere Leistungen für Ihre Immobilie
Die Verwaltung des Wohnungseigentums ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Danach obliegt die Verwaltung in erster Linie den Wohnungseigentümern selbst. Der Grundsatz der Eigentümerselbstverwaltung (§ 21 WEG) wird durch die §§ 20 Abs. 2, 26, 27 und 28 WEG dahingehend modifiziert, dass den Eigentümern grundsätzlich die Pflicht auferlegt wird, einen Verwalter für die sachgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und des gemeinschaftlichen Vermögens im Interesse der Eigentümer zu bestellen. Nach zwingender gesetzlicher Bestimmung des § 20 Abs. 2 WEG kann eine Verwalterbestellung nicht ausgeschlossen werden.
Das Wohnungseigentumsgesetz lässt jedoch offen, über welche Qualifikationen der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft verfügen muss. Ein einheitliches Berufsbild mit bestimmten Zulassungsvoraussetzungen gibt es bisher nicht. Deshalb ist die Auswahl des Verwalters aufgrund seiner großen Bedeutung für die Erhaltung des Vermögens und die Wahrung der Rechte der Gemeinschaft sehr sorgsam vorzunehmen, denn die Ansprüche, die an einen Verwalter gestellt werden, sind sehr hoch.
Unsere Grundsätze und Schwerpunkte bei der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften:
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich, neben den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes und sonstigen gesetzlichen Vorgaben, aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung, den gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer sowie aus dem Inhalt des Verwaltervertrages.
- Sicherung von Werterhalt, Wertsteigerung und Wirtschaftlichkeit
- Flexible, unkomplizierte aber korrekte Arbeitsweise und Kommunikation
- Persönliche und individuelle Verwaltung und Verantwortung
- Verständliche kaufmännische Geldverwaltung mit Abrechnungswesen
- Transparenz und Kontrolle für Beirat und Miteigentümer
- Übersichtliche und nachvollziehbare Hausgeldabrechnungen
- Prüfung anhand übersichtlich strukturierter Unterlagen und Belege
- Enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
- Stetige rechtliche, kaufmännische und technische Weiterbildung
- Sicherung von angemessenen Preisen und Rabatten
- Unabhängigkeit von Dritten
- Kostenstruktur- und -verlaufsanalysen
- Regelmäßige Besichtigungen bzw. Begehungen